Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANMELDUNG UND TEILNEHMERINNENVERTRAG

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte schriftlich bzw. fernschriftlich (per Fax, Mail) vor. Bitte benutzen Sie dazu nach Möglichkeit unser Anmeldeformular. Telefonische Anmeldungen werden erst nach Eingang Ihrer schriftlichen bzw. ernschriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Es wird gebeten, die Anmeldungen spätestens – soweit nicht anders ausgewiesen ist – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen. Die Berücksichtigung später eingehender Anmeldungen kann nicht garantiert werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LAG an. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung geht Ihnen so bald als möglich zu. Bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit Lehrgangscharakter werden als Ergänzung zu Ihrer verbindlichen Anmeldung in der Regel Verträge erarbeitet. Diese Verträge regeln die Rahmenbedingungen über den Gesamtzeitraum der Maßnahme und schlagen Ihnen die Art der Zahlungsweise vor. Den Teilnehmer*innen derartiger Maßnahmen wird der Vertrag im Allgemeinen drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugesendet. Insofern ergänzt der Vertrag die rechtsverbindliche Anmeldung.


2. KOSTEN & ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Den Teilnahmebeitrag überweisen Sie bitte innerhalb der auf dem Anmeldeformular genannten Frist auf das dort ebenfalls angegebene Konto. In den Teilnahmegebühren sind – soweit nicht anders ausgewiesen – keine Verpflegungs-, Fahrt-, Übernachtungs- oder andere Kosten enthalten. Über die Versorgungsmöglichkeiten am Veranstaltungsort können Sie sich bei den Mitarbeiter*innen der LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. gern informieren.


3. ABSAGEN DURCH DEN KUNDEN

Sollten Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, bedarf Ihre Absage generell der Schriftform. Stornierungen sind kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. Bei Absagen nach diesem Termin bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Sie haben die Möglichkeit, eine Ersatzteilnahme zu regeln, ohne dass hierbei zusätzliche Gebühren entstehen. Bei Lehrgängen gelten die Regelungen laut Vertrag.


4. ÄNDERUNGEN/ABSAGEN

Die LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. behält sich die Verlegung einer Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt oder deren Absage vor, wenn die notwendige Teilnehmerzahl unterschritten wird. Ebenfalls behalten wir uns vor, den Veranstaltungsort aus besonderen Gründen zu verlegen. In beiden Fällen steht es den Vertragspartnern frei, die Anmeldung zurückzuziehen. Sollte eine Veranstaltung aus zwingenden Gründen (Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl sowie höhere Gewalt oder sonstige, für die LAG nicht zu vertretende Gründe) abgesagt werden, erstatten wir Ihnen bereits geleistete Teilnahmegebühren zurück. Weitere Ansprüche an die LAG ergeben sich daraus nicht. Sie werden über derartige Veränderungen/Absagen so rechtzeitig als möglich informiert.


5. ZUSAGE UND ABSAGE DURCH DEN VERANSTALTER

Die Zusage oder Absage erfolgt spätestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin.


6. ABSCHLÜSSE

Nach Abschluss der Veranstaltung können Sie eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat erhalten, aus denen Inhalte und Umfang der Bildungsmaßnahme hervorgehen. Dieses Dokument sehen Sie bitte als Ihren Nachweis an, erfolgreich an der Fort- und Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen zu haben. Über die Anerkennung im Rahmen anderweitiger Ausbildungen können Sie sich individuell informieren.

7. DATENSCHUTZ

Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden. Es werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die zur Durchführung des Vertrages notwendig sind. Weitere geltende Hinweise finde Sie in unserer Datenschutzerklärung.


8. HAFTUNG

Die LAG übernimmt für Schäden, die durch ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung. Es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle von Seminarabsagen gelten die unter 4. genannten Bedingungen.