Die Kinder- und Jugendschutzdienste

Die Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste (KJSD) ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Das oberste Ziel ist die Vertretung der Interessen der von Gewalt und Vernachlässigung betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Die KJSD treten ein für einen respektvollen und grenzachtenden Umgang miteinander. Die Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche sowie an deren Familie und Bezugs- sowie Fachpersonen. Kinder- und Jugendschutzdienste sind Fachberatungsstellen für junge Menschen, die von körperlicher, seelischer, sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung bedroht oder betroffen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht.

In der Arbeit steht der kindzentrierte Arbeitsansatz im Mittelpunkt und hat oberste Priorität. Der kindzentrierte Ansatz bedeutet die aktive Auseinandersetzung mit den Problemen aus Sicht der jungen Menschen. Die Kinder- und Jugendschutzdienste arbeiten parteilich und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie stellen hierbei die Interessen und Bedürfnisse des jungen Menschen ins Zentrum der Beratung und Unterstützung. In der Arbeit mit Eltern und anderen Institutionen bringen sie die jeweilige, individuelle Sicht der jungen Menschen ein und gewährleisten, dass deren Wohl und deren Bedürfnisse bewusst gemacht und ernst genommen werden.

In der Arbeit beziehen sie das persönliche und soziale Umfeld des jungen Menschen mit ein (Ressourcenorientierung).
Sie gestalten ihre Arbeit transparent für die jungen Menschen und schaffen die Voraussetzung für aktives Mitarbeiten (Beteiligung).
Sie beachten die Bedeutung und Wirkung der natürlichen und sozialen Beziehungen zwischen den jungen Menschen und deren Bezugspersonen (systemisch orientiertes Arbeiten).
Sie verfügen über fundierte Kenntnisse geschlechtsspezifischer Arbeitsansätze und Methoden und können themenbezogen und geschlechtsspezifisch auf die individuellen Situationen und Problemlagen junger Menschen eingehen (geschlechtsspezifisches Arbeiten). 
Diese Angebote sind öffentlich, allgemein zugänglich und unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Weltanschauung. Die Angebote sind kostenfrei und nicht an ein Antragsstellungs- und Verwaltungsverfahren gebunden (Niederschwelligkeit).

Ziele der Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste:
 

  • Sicherstellung des Rechts für junge Menschen auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung
  • Sicherstellung des Rechts junger Menschen auf den Schutz vor körperlicher, seelischer, sexueller Gewalt und Vernachlässigung
  • Sicherstellung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf eine gewaltfreie Erziehung
  • Begleitung und Beratung junger Menschen im Alltag und in Krisensituationen, sowie in gerichtlichen Verfahren
  • Beratung von Eltern, Bezugspersonen und Fachkräften
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Prävention