KI-Fachtag "Ist das echt oder kann das weg?"
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Unser Fachtag “Ist das echt oder kann das weg? - Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf den Kinder- und Jugendschutz” wird am 22.09.2026 im mon ami in Weimar stattfinden. Der Fachtag bietet Ihnen aktuell fachliche Impulse durch Vorträge renommierter Expert*innen, praxisorientierte Workshops mit Raum für Diskussion und Reflexion und Vernetzungsmöglichkeiten mit Fachkräften aus verschiedenen Professionen. Die Anmeldung ist noch bis zum 18. September möglich.
Kinderschutz beim HSV Weimar
Aufarbeitung ist Kinderschutz: Aus Vergangenheit lernen, Verantwortung übernehmen
Der Landessportbund Thüringen e.V. hat am 28. August 2026 den Abschlussbericht der unabhängigen Aufarbeitungskommission zu den Fällen sexualisierter Gewalt beim Hochschulsportverein Weimar veröffentlicht. Unter dem Titel „Das Schweigen (durch)brechen“ hat die Kommission über vier Jahre untersucht, wie sexualisierte Gewalt über einen langen Zeitraum möglich war, welche strukturellen Bedingungen sie begünstigten und welche Konsequenzen daraus für den Kinderschutz im Sport gezogen werden müssen.
Für uns als Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. ist dieser Bericht ein wichtiger Anlass, den Blick auf die Bedeutung von Aufarbeitung als Bestandteil wirksamen Kinderschutzes zu richten.
Aufarbeitung bedeutet dabei mehr, als vergangene Fälle zu dokumentieren oder die Verantwortlichkeit einzelner Personen zu betrachten. Sie stellt die unbequemen Fragen: Was hat dazu geführt, dass Gewalt möglich war? Warum wurde sie nicht früher erkannt? Welche Strukturen haben das Aufdecken erschwert? Wo wurde weggeschaut? Welche Haltungen und Dynamiken haben dazu beigetragen, dass Warnsignale nicht ernst genommen wurden?
Gerade diese Fragen machen Aufarbeitung für den zukünftigen Kinderschutz so bedeutsam. Denn aus vergangenen Fällen können wir lernen – wenn wir bereit sind, genau hinzusehen.
Der Bericht zum HSV Weimar verdeutlicht, dass sexualisierte Gewalt nicht allein durch das Handeln eines Täters erklärt werden kann. In den Blick genommen wurden auch Täterstrategien, die Rolle von Ehrenamtlichen und Eltern sowie die Strukturen und das Vereinsklima. Besonders wichtig ist dabei die Perspektive der Betroffenen. Ihnen zuzuhören und ihre Erfahrungen ernst zu nehmen, ist ein zentraler Bestandteil von Aufarbeitung.
Aufarbeitung bedeutet deshalb nicht, mit dem Finger auf einzelne Personen oder Einrichtungen zu zeigen. Sie bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und Strukturen so zu verändern, dass Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt sind.
Das gilt nicht nur für den Sport. Auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Kindertagesstätten, Vereine und andere Organisationen, in denen Erwachsene Verantwortung für junge Menschen tragen, müssen sich regelmäßig fragen: Sind unsere Schutzstrukturen tatsächlich wirksam? Kennen alle Mitarbeitenden die Anzeichen von Gefährdungen? Gibt es klare Zuständigkeiten und Handlungsmöglichkeiten? Werden Hinweise ernst genommen? Und vor allem: Wie schaffen wir eine Kultur, in der Kinder und Jugendliche gehört werden und Erwachsene den Mut haben, hinzuschauen und zu handeln?
Kinderschutz darf deshalb nicht bei einem Schutzkonzept aufhören. Schutzkonzepte müssen gelebt, regelmäßig überprüft und aus Erfahrungen weiterentwickelt werden. Aufarbeitung kann dabei helfen, blinde Flecken sichtbar zu machen und Prävention, Intervention und institutionelle Verantwortung nachhaltig weiterzuentwickeln.
Der Landessportbund Thüringen e.V. zieht aus dem Aufarbeitungsprozess konkrete Konsequenzen. So sollen bis Anfang 2029 alle Thüringer Sportvereine und -verbände ein eigenes Schutzkonzept entwickeln und implementieren. Damit wird deutlich: Aufarbeitung und Prävention gehören zusammen.
Als LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. begrüßen wir deshalb ausdrücklich, dass sich der Thüringer Sport dieser Verantwortung stellt. Der Bericht ist schmerzhaft und konfrontiert uns mit dem Versagen von Strukturen und Menschen. Gleichzeitig bietet er die Chance, daraus zu lernen.
Denn wirkungsvoller Kinderschutz bedeutet auch, die Vergangenheit auszuhalten, aus ihr zu lernen und daraus Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen.
Aufarbeitung ist kein Schlussstrich.
Aufarbeitung ist ein Auftrag.
Und damit ist Aufarbeitung ein wichtiger Teil von Kinderschutz.
Den vollständigen Bericht und weitere Informationen zur Aufarbeitung stellt der Landessportbund Thüringen e.V. auf seiner Internetseite zur Verfügung. (Webseite Landessportbund Thüringen e.V.)
Neuer Kinderschutzparcours
Erste Einblicke
Nach über einem Jahr Entwicklungszeit werden wir Anfang November den komplett überarbeiteten Kinderschutzparcours vorstellen. An dieser Stelle schon einmal ein paar Einblicke:
Geschichten erleben: Der neue Parcours wird die verschiedenen Figuren mehr als zuvor im Ablauf und den Übungen zu Wort kommen lassen. Besonders die neue Figur „Elu“ wird hier eine Schlüsselrolle spielen. Elu ist ein fantastischer Begleiter und Ideengeber für die Kinder.
Kinderschutz begreifbarer machen: Im neuen Parcours wird sich viel um die zum Teil multifunktionalen Aufsteller drehen. Diese sind im Vergleich zum bestehenden Parcours kleiner und handlicher geworden. Die Übungen finden in Zukunft zum großen Teil an den über 10 unterschiedlichen Aufstellern statt.
Auf der Suche nach den Antworten: Das bislang erfolgreiche Heldentraining wird zur gemeinsamen Suche der Kinder nach Antworten und Lösungen auf die zum Teil schwierigen Fragen des Alltags. Hier helfen elu und weitere Figuren des Kinderschutzparcours weiter und überlegen gemeinsam mit den Kindern: An wen können wir uns wenden, wo können wir Hilfe holen, wenn wir an eine Grenze stoßen?
Wir freuen uns sehr, dass wir nach einer langen Zeit der Ideen, der Konzeption und der Entscheidungen im November ein inklusiveres und präventives Projekt vorstellen können.
Der Kinderschutzparcours hilft Kindergärten und Grundschulen, schwierige Themen kindgerecht und mit der gebotenen Leichtigkeit anzusprechen. Die Einrichtungen können sich mit Hilfe des Kinderschutzparcours auf den Weg machen, den Kindern zuzuhören, sie in ihrer Lebenswelt ernst zu nehmen und gemeinsam mit ihnen gute Lösungen zu schwierigen Fragen zu entwickeln.
Umfrage zum KMSP
Der Kindermedienschutzparcours in der Praxis
Der Kindermedienschutzparcours ist unser Präventionsangebot zum Thema Medien in der Altersgruppe 9-13 und ist seit 2021 im Einsatz. Mit spielerischen Methoden haben die Kinder die Chance, über ihre digitale Lebenswelt ins Gespräch zu kommen und ihr Verhalten und ihre Nutzung zu reflektieren. Derzeit möchten wir mit einer Umfrage verstehen, wie die Materialien in der Praxis genutzt werden, welche Methoden sich bewährt haben und welche Bedarfe Fachkräfte im Bereich der Medienbildung sehen. Ihre Erfahrungen helfen uns, den Kindermedienschutzparcours praxisnah weiterzuentwickeln und an die sich wandelnden medialen Lebenswelten von Kindern sowie an die Anforderungen pädagogischer Fachkräfte anzupassen.
Hier geht es zur Umfrage: https://forms.cloud.microsoft/e/YA12J1hzSW
Teilen Sie gerne die Umfrage in Ihrem Netzwerk und bei Kolleg*innen, die an der Schulung teilgenommen haben. Auch Informationen, warum der KMSP nicht genutzt wird, sind wertvoll für uns.
Gemeinsame Stellungnahme
BAJ und Landesstellen des Kinder- und Jugendschutzes nehmen Stellung zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) und zehn weiteren mitzeichnenden Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz haben wir eine Stellungnahme zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" vorgelegt (zur Veröffentlichung der Expertenkommission). Der Bericht entwirft einen umfassenden Rahmen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum, der sich an der Entwicklung junger Menschen orientiert und Verantwortung in den Blick nimmt. Den von der Kommission benannten Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe teilen wir ausdrücklich. Er entspricht unseren zentralen Positionen und findet sich im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII wieder.
Aus diesem Grundverständnis heraus befürworten wir eine ganze Reihe der Empfehlungen. Dazu zählen die Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als zentrale Struktur für Medienbildung und Prävention, die medienpädagogische Qualifizierung von Fachkräften in früher Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und sozialer Arbeit sowie die engere Verzahnung von Medienbildung, Demokratiebildung, Prävention und Gesundheit. Hinzu kommen die Verstetigung wirksamer Projekte, etwa zur elterlichen Medienerziehung, die stärkere Verantwortung digitaler Plattformen im Sinne von Safety-by-Design, eine differenzierte Betrachtung der Chancen und Risiken von KI-Anwendungen und die Stärkung analoger Erfahrungs- und Beteiligungsräume.
Besondere Aufmerksamkeit gilt derzeit der Frage nach Altersgrenzen für soziale Medien. Hier sprechen wir uns für den risikobasierten Ansatz der Kommission aus: Digitale Dienste und ihre Funktionen sollen danach bewertet werden, welche Risiken sie für die jeweilige Alters- und Entwicklungsstufe bergen, und Schutzmaßnahmen bereits in der Angebotsgestaltung verankert werden. Voraussetzung dafür sind transparente und nachvollziehbare Risikobewertungen, wirksame und zugleich datensparsame Altersüberprüfungen sowie eine stärkere Verantwortung der Plattformanbieter.
Wir tragen jedoch nicht alle Empfehlungen mit. Kritisch sehen wir insbesondere solche, die neue gesetzliche Regelungen oder Institutionen schaffen wollen, ohne deren fachlichen Mehrwert hinreichend zu begründen. Die Aufnahme des Begriffs „digitale Vernachlässigung" in § 1631 BGB (HE 7) lehnen wir ab: Der Begriff ist bislang weder rechtlich noch fachlich hinreichend erläutert, und Medienerziehung verstehen wir bereits als Bestandteil der elterlichen Personensorge. Auch die vorgeschlagene Kinderonlinewache (HE 32) hinterfragen wir in ihrer Ausgestaltung. Das Anliegen einer bundesweit bekannten, niedrigschwelligen Anlaufstelle teilen wir, im Vordergrund sollten jedoch Unterstützung, Beratung und Begleitung stehen statt eines behördlich-polizeilichen Charakters. Andernfalls droht, dass digitale Konflikte unter Gleichaltrigen vorschnell kriminalisiert werden. Statt Doppelstrukturen aufzubauen, plädieren wir dafür, bestehende und bewährte Angebote zu stärken, auszubauen und kindgerechter zu gestalten.
Damit die Handlungsempfehlungen in der Praxis wirken können, braucht es aus unserer Sicht zweierlei. Bei einzelnen Empfehlungen zeigen sich begriffliche Unschärfen, offene Umsetzungsfragen und inhaltliche Überschneidungen; für die weitere fachliche Diskussion halten wir daher eine Konkretisierung zentraler Begriffe, Zuständigkeiten und Zielsetzungen für notwendig, insbesondere bei neu vorgeschlagenen Strukturen und bei der Plattformverantwortung für sichere Voreinstellungen. Ebenso entscheidend sind verlässliche Rahmenbedingungen: Kurzfristige Projektförderungen können Innovationen anstoßen, ersetzen aber keine dauerhaft abgesicherten Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote. Notwendig sind daher eine nachhaltige finanzielle Absicherung bewährter Strukturen, die Nutzung bestehender Unterstützungs- und Vernetzungsangebote sowie eine enge Abstimmung zwischen Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Union.
Die gemeinsame Stellungnahme sowie die Kurzfassung sind in unserem Pressebereich auf unserer Webseite zu finden.
Save the Date: Webinar zu Zwangsheirat
Online-Schulung „Zwangsverheiratung – Vorkommen, Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten“
Im Rahmen der Aktionswoche gegen Gewalt veranstalten wir als LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. am 18. November 2026 von 10 – 12 Uhr eine Online-Schulung zum Thema Zwangsheirat. Maria-Sophie Flohr, Referentin für Prävention und Bildung der Fachstelle Vera – gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung in Sachsen-Anhalt des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V., wird die Veranstaltung referieren.
Beim Thema Zwangsheirat könnte der Verdacht aufkommen, dass es keine Relevanz in Thüringen hätte. Fälle wie die Entführung eines 16-jährigen Mädchens in Erfurt auf offener Straße Anfang des Jahres 2025 sind nur die Spitze des Eisbergs eines Phänomens, welches der Kinder- und Jugendschutz im Kontext der Istanbul-Konvention im Blick haben muss, auch in einem Bundesland mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz von Menschen mit Migrationshintergrund.
Inhaltlich wird es um Einblicke in Hintergründe und Ursachen von Zwangsverheiratung sowie die statistische und rechtliche Einordnung gehen. Zudem werden Interventionsmöglichkeiten bei Betroffenheit aufgezeigt und es wird Raum für Fragen und Austausch geben.
Die Teilnahme ist kostenlos, melden Sie sich über dieses Formular an: https://forms.cloud.microsoft/e/KpbSzeyuTC
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sowie an Fachkräfte in den Jugendämtern.
In aller Kürze
Neuigkeiten aus dem Kinder- und Jugendschutz
- Neuer jugendschutz.net-Report zum frauenverachtenden “Junkofication” | mehr
- Veröffentlichung Handlungsempfehlungen der neuen Expertenkommission | mehr
- Neuer jugendschutz.net-Jahresbericht 2025 veröffentlicht | mehr
- Neuer jugendschutz.net-Report über suizidale Inhalte im Netz | mehr
- Neue klicksafe-Elternbroschüre rund ums Gaming | mehr
- Neuer klicksafe-Themenbereich rund um das Thema Roblox | mehr
- Erste Evaluation der Social-Media-Altersgrenze in Australien | mehr
Wussten Sie schon?
Im Servicebereich unserer Webseite finden Sie eine Übersicht zu weiteren spannenden Veranstaltungen rund um den Kinder- und Jugendschutz. Die Angebote werden regelmäßig aktualisiert und verweisen auf die zahlreichen bestehenden Ressourcen zu diesem Thema.




